Staatliche Finanzplatzaufsicht

Der Finanzsektor gehört seit Jahrzehnten zu den am stärksten regulierten Wirtschaftszweigen.

Die staatliche Regulierung und Aufsicht über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie über weitere Finanzintermediäre erfolgt in der Schweiz durch eine einzige Behörde: die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA mit Sitz in Bern.

Die Zentralbank, die Schweizerische Nationalbank, hat in der Schweiz keine direkte Aufsichtsfunktion über die einzelnen Finanzmarktakteure. Sie ist jedoch als unabhängige Institution für die Systemstabilität des gesamten Finanzplatzes zuständig. Die beiden Institutionen arbeiten eng zusammen.

Banken, Effektenhändler und Kollektivanlagen

Banken, Effektenhändler und Asset-Manager von Kollektivanlagen müssen die im Bankengesetz, im Börsengesetz und im Kollektivanlagengesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, die von der FINMA mit Ausführungsvorschriften definiert werden. Gewisse Tätigkeiten sind der Selbstregulierung überlassen. Diese erfolgt durch die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg (Swissbanking); sie erlässt Standesregeln und Empfehlungen. Die Beaufsichtigung erfolgt in erster Linie durch von der FINMA zugelassene Prüfgesellschaften, in zweiter Linie durch die FINMA selbst.

Die Selbstregulierung der Fondswirtschaft wird von der Asset Management Association Switzerland wahrgenommen.

Börsen

Für die Börsen schreibt das Börsengesetz die Selbstregulierung vor. Die FINMA hat die Oberaufsicht und kann in die Selbstregulierung eingreifen. Wichtigste Börse ist die in Zürich domizilierte SIX Swiss Exchange. Sie erlässt Vorschriften für kotierte Gesellschaften und Börsenteilnehmer. Auch überwacht sie den Börsenhandel und publiziert die Marktinformationen.

Versicherungen

Versicherungen müssen die im Versicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen, die von der FINMA mit Ausführungsnormen ergänzt werden. Die Beaufsichtigung der Versicherungsgesellschaften erfolgt durch die FINMA.

Versicherungsvermittler

Die Versicherungsvermittler sind verpflichtet, sich bei der FINMA zu registrieren, und unterstehen deren Aufsicht.

Geldwäschereibekämpfung

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist im Geldwäschereigesetz (GwG) geregelt. Neben der direkten Beaufsichtigung durch die FINMA besteht die Möglichkeit einer indirekten Beaufsichtigung durch eine Selbstregulierungsorganisation (SRO). Deren Tätigkeit wird von der FINMA überprüft. Verschiedene Verbände haben anerkannte SROs gebildet.

Vermögensverwalter

Die Vermögensverwalter ohne Bankenstatus (auch unabhängige Vermögensverwalter genannt)  und Trustees müssen bis Ende 2022 eine Bewilligung der FINMA beantragen und dafür nachweisen, dass sie einer Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sind (vgl. Bewilligungsprozess Finma und Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV).

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